Die Verurteilung von Bruno Zuppiger wegen mehrfacher Veruntreuung findet hier eine Erwähnung, da dieser Herr wie beschrieben im Beitrag „Missgünstige SVP gegen Mindestlohn und mehr Elternzeit“ sich gegen Mindestlöhne für Hausangestellte äusserte.

Hierzu nochmals die Einwände vom damaligen Nationalrat bzw. ehemaligen Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbandes:


Quelle: DRS1, Rendez-vous vom 20.10.2010 – Mindestlohn für Hausangestellte

Vom nahezu Bundesratskandidat zum Verurteilten wegen Veruntreuung

Nochmals in Kurzform die Geschichte des ehemaligen Politikers:


Quelle: SRF vom 16.01.2013 – 13 Monate bedingt für Zuppiger

In diesem Video spricht er einmal und dies ist auch nur eine Lüge. Offensichtlich hat er nicht ohne Einflussnahme seiner Partei die Kandidatur für den Bundesrat zurückgezogen.

Gemäss Christoph Blocher fehlt Zuppiger das Unrechtsbewusstsein

Das folgende Statement von Christoph Blocher über seinen ehemaligen SVP-Nationalratskollegen ist ziemlich vernichtend, spricht er doch vom Betrüger Zuppiger mit fehlendem Unrechtsbewusstsein der sich der Lügen bediente:


Quelle: Teleblocher vom 11.01.2013 (Folge 280)

Fazit

Jemand der den Haushaltsangestellten einen Mindestlohn von CHF 22.– missgönnt und sich an einer toten ehemaligen Angestellten bereichert, erntet bei mir kein Mitleid. Zudem bediente sich Herr Zuppiger des Öfteren der Lüge, wie aus den beiden Videos hervorgeht.

Bundesratskandidaten werden besonders von den politischen Parteien und den Medien auf ihr bisheriges Leben durchleuchtet. Herr Zuppiger war entweder naiv oder litt an Selbstüberschätzung, als dieser glaubte, er könne die damalige mutmassliche Veruntreuung geheim bzw. sich als Opfer und nicht als Täter darstellen.

Es zeigt einmal mehr, wie wir Normalvolk unsere wirtschaftlichen und politischen Eliten völlig überschätzen. Wenn einer aus der politischen Elite der Schweiz abstürzt, werden oftmals auch dessen einträglichen wirtschaftlichen Beziehungen gekappt. Nicht vermögende Politiker werden aufgrund ihrer fehlender Einkünfte aus Mandat in Stiftungen, Verbände und Unternehmen möglicherweise wieder der wirtschaftlichen Konkurrenz im Normalvolk ausgesetzt. Herr Zuppiger wird hoffentlich erkennen, wie es sich lebt, wenn der Erwerb erarbeitet und nicht aus Mandat fliesst. Ich hoffe, damit erhält der minimale Stundenlohn von CHF 22.— für ihn eine andere Bedeutung.

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